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Vertragsbedingungen Ausstellende

Allgemeine Vertragsbedingungen Ausstellende


JAPANDULT München
Alte Kongresshalle
Am Bavariapark 14,
0339 München

Veranstaltungszeit: 12:00 bis 19:00 Uhr Aufbau 08:30 bis 11:30 Uhr
Der Stand muss um 11:30 Uhr vollständig aufgebaut sein. Abbau ab 19:00 Uhr


JAPANMARKT Berlin
Festsaal Kreuzberg
Am Flutgraben 2,
12435 Berlin

Veranstaltungszeit: 12:00 bis 19:00 Uhr Aufbau 08:30 bis 11:30 Uhr
Der Stand muss um 11:30 Uhr vollständig aufgebaut sein. Abbau ab 19:00 Uhr


JAPANMARKT Köln
Stadthalle Köln
Jan-Wellem-Straße 2
51065 Köln

Veranstaltungszeit: 12:00 bis 19:00 Uhr Aufbau 08:30 bis 11:30 Uhr
Der Stand muss um 11:30 Uhr vollständig aufgebaut sein. Abbau ab 19:00 Uhr


1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung der Aussteller:in erfolgt durch den Ausstellervertrag, der auszufüllen und mit einer Unterschrift versehen an die E-Mail-Adresse hello@moijmomente.de zu versenden ist.
Die/der Aussteller:in überweist die Teilnahmegebühren nach Erhalt der Rechnung an die angegebene Bankverbindung. Die Anmeldung gilt nur in Verbindung mit der Überweisung der Teilnahmegebühren als verbindlich.


2. Ausstellungsfläche

Die Ausstellungsfläche kann erst nach vollständiger Bezahlung der Teilnahmegebühren am Veranstaltungstag in Besitz genommen werden. Die/der Aussteller:in übernimmt die volle Haftung für Schäden, die von Ihm selbst auf der Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche verursacht bzw. durch ihn herbeigeführt wurden. Alle gesetz- lichen, arbeits - und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.


3. Standzuteilung/Standgröße/Standgestaltung

Die Standzuteilung erfolgt durch die Veranstalterin und kann eigenwillig nicht getauscht, verkleinert oder vergrößert werden. Das Einrichten und Ausstatten der Stände ist Sache der Aussteller:innen. Es werden die in der Bewerbung angegebenen Hilfsmittel ( z. B. Kleiderständer) sowie die aufgeführten Produkte zugelassen. Da wir eine möglichst einheitliche Gestaltung haben möchten, behält sich die Veranstalterin vor, etwaige Korrekturen vorzunehmen. Die/der Aussteller:in hat den Weisungen der Veranstalterin Folge zu leisten. Offenes Feuer/Kerzen sind nicht erlaubt.
Jede/r Aussteller:in hat seinen Standplatz vor, während und nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und die Tische mit einer Tischdecke/Tuch abzudecken und nicht zu beschädigen.


4. Mitaussteller

Die Abtretung der Standfläche an Dritte ist nicht möglich.


5. Verkauf von Produkten

Produkte dürfen nach Beachtung des Verkaufsverbotes Punkt 11 verkauft werden.


6. Standbetreuung/Standaktivitäten

Die Ausstellungsstände sind während der gesamten Dauer von den Ausstellern zu betreuen. Bei Standaktivi- täten ist auf die Umgebung und insbesondere auf die Standnachbarn Rücksicht zu nehmen.


7. Versicherungen

Die/der Aussteller:in ist selbst für Brand-, Beschädigungs- und Diebstahlversicherungen verantwortlich.


8. Standbesetzung/Standräumung

Aufbau 08:30 bis 11:30 Uhr. | Der Stand muss um 11:30 Uhr vollständig aufgebaut sein.
Abbau jeweils ab 19:00 Uhr
Die Stände müssen zum Beginn des Events fertig aufgebaut und besetzt sein.
Die/der Aussteller:in sorgt für die Einrichtung seines Standes bis zur Eröffnung des Marktes, für das Produktangebot während der Veranstaltung, sowie für den Abtransport von Müll, Verpackung etc. direkt nach dem Ende des Marktes.


9. Rücktritt

Ein Rücktritt nach Unterzeichnung des Ausstellervertrages ist nur in Absprache mit der Veranstalterin möglich. Für den eventuellen Verlust haftet die/der zurücktretende Aussteller:in bis zum Preis des vereinbarten Standgel- des. Bei einer Absage ab vier Wochen vor dem Veranstaltungstag können die Standgebühren nur nach einer erfolgreichen Neuvergabe des Standplatzes zurückerstattet werden.


10. Haftung

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigungen durch Dritte. Die Veranstalterin haftet auch nicht für Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Schadens- ersatzansprüche gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen. Jede/r Besucher:in betritt das Veranstaltungs- gelände auf eigene Gefahr! Haftung durch die Veranstalterin erfolgt nur bei grober Fahrlässigkeit der Veran- stalterin. Muss die Veranstalterin die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. behördliche Anordnung oder Unwetter oder insbesondere aufgrund von Maßnahmen der Pandemie-Bekämpfung absagen oder früher beenden, so hat die/der Aussteller:in kein Recht auf Rückerstattung der Standgebühr.


11. Verkaufsverbot

Striktes Verkaufsverbot besteht für Waffen, Munition, pornografische Artikel, lebende bzw. tote Tiere und Men- schen sowie Gegenstände mit verfassungsfeindlichen Symbolen! Auf die Einhaltung von §86a StGB wird aus- drücklich hingewiesen. Weiterhin verboten ist das Handeln mit Waren, die gegen das Urheberrecht verstoßen.


12. Recht am Bild

Die Veranstalterin ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Film- und Tonaufnahmen der Aussteller:innen und deren Produkten herzustellen und in jeglicher Art und Weise umfassend zur Berichterstattung und zur Be- werbung der Veranstaltungen zu nutzen.


13. Nachhaltigkeit

Wir wollen Müll vermeiden. Daher müssen die Food-Aussteller:innen biologisch abbaubares Geschirr bzw. Mehrweggeschirr verwenden und ihren Müll selbst entsorgen. Hierzu müssen sie an ihren Ständen selbst Müllbehältnisse aufstellen.


14. Lebensmittelrechtliche Anforderungen der Stadt München für Essensanbieter

Diese werden gesondert an die Food-Aussteller:innen versandt.


15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

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